Rücktritt vom Kaufvertrag da Perücke nach Haarausfall nicht mehr passt?

Mangelhafte PerückeAuch Perücken können Gegenstand eines Rechtsstreits sein. Das Amtsgericht München hatte mit Urteil vom 24.10.2013, 122 C 15000/13, über folgenden Streit zu entscheiden: Die Klägerin kaufte bei einem Zweithaarstudio eine blonde Echthaarperücke zum Preis von 3.500,00 EUR. Die Klägerin hatte zu diesem Zeitpunkt zwei Stellen im Bereich des Hinterkopfes, wo das Haar ausgefallen war. Ansonsten trug die Klägerin schulterlanges Haar. Zum Zeitpunkt des Kaufes saß die Perücke perfekt. In der Folgezeit verlor die Klägerin aufgrund einer Krankheit ihr Haar vollständig, weshalb die Perücke nicht mehr passte. Sie verlangte daher vom Zweithaarstudio den Kaufpreis für die Perücke zurück, da diese zu groß war und eine diesbezügliche Beratung nicht erfolgt sei. Das Zweithaarstudio behauptete, es habe darauf hingewiesen, dass die Passform der Perücke nur nach dem gegenwärtigen Zustand des Kopfes und des darauf befindlichen Eigenhaars gestaltet werden könne.

Das Amtsgericht München gab dem Zweithaarstudio Recht. Der Käufer trage allgemein das Verwendungsrisiko der Kaufsache. Zum Zeitpunkt des Kaufes habe die Perücke gepasst und keinen Mangel gehabt. Das Zweithaarstudio habe keine Beratungspflicht verletzt. Besondere Fachkunde der Beklagten bestehe mit Blick auf die technischen Fragen einer Ersatzhaarperücke, aber nicht zu medizinischen Sachverhalten, insbesondere nicht die künftige gesundheitliche Entwicklung bei der Klägerin, urteilte das Amtsgericht.

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